Seit 1970 sind die Führer und Anhänger von Jugendreligionen auch in Deutschland aktiv. Sie wenden sich vorwiegend an Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Mittelstand (Schicht). Diesen wollen sie eine alle Probleme lösende Antwort auf die wichtigen Fragen des Lebens anbieten. Dazu gehören Schlagworte wie "totale Freiheit", "absolute Gesundheit" oder "Welt ohne Kriminalität". Kennzeichnend für Jugendreligionen ist der absolute Gehorsam der Mitglieder gegenüber dem Leiter der Jugendreligion, der zum Beispiel als "Heiliger Meister" bezeichnet wird, und gegenüber Personen, die vom Leiter ausgewählt wurden.
Jugendreligionen werden wegen der individuellen und sozialen Folgen einer Mitgliedschaft kritisiert. So werden etwa der Verlust oder die Aufgabe von Ausbildungsverhältnissen oder der Arbeitsstelle, die Beendigung von persönlichen Beziehungen zur Familie, der Verlust des Eigentums, Fälle von Kindesmisshandlung (Kindeswohl) und seelischer Schädigung (Psychiatrie, Suizid) sowie die Beeinflussung von Wirtschaft und Politik an die Öffentlichkeit gebracht. Dagegen wehren sich die Vertreter der Jugendreligionen und nehmen für sich in der Regel das Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nach Artikel 4 Grundgesetz (GG) in Anspruch. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im Jahr 1991 festgestellt, dass es nicht allein auf das Selbstverständnis ankommt, sondern auf den geistigen Gehalt und das äußere Erscheinungsbild (Religionsgemeinschaften).
Sozialarbeiter und Sozialpädagogen werden vor allem in der Jugendarbeit immer wieder mit Fragen und Problemen, die im Zusammenhang mit Jugendreligionen stehen, konfrontiert.
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