Es gibt verschiedene Formen von Arbeitsgemeinschaften. Eine gesetzliche Grundlage wird zum Beispiel durch §78 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) für den Bereich der Jugendhilfe, durch §95 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) für die Sozialhilfe und durch §20 Heimgesetz (HeimG) für Heimaufsichtsbehörden, Pflegekassen und Sozialhilfeträger geschaffen. Als eingetragener Verein ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG Freie Wohlfahrtspflege) organisiert. Als Zusammenschluss ohne Rechtsgrundlage und in freier Form besteht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ). Auf der Bundesebene und den Landesebenen spielen die Zusammenschlüsse der Bundes- und der Landesverbände der Träger der Freien Wohlfahrtspflege als LIGA der Freien Wohlfahrtspflege (Wohlfahrtsverbände) eine hervorgehobene Rolle als Ansprechpartner und als Interessenvertreter (Lobby).
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