Bei der Gehirnerschütterung ist die Funktion des Gehirns nur vorübergehend beeinträchtigt, die Gehirnzellen sind jedoch nicht geschädigt. Ursache ist meist ein Schlag oder Sturz, zum Beispiel bei einem Unfall. Der Verletzte ist für kurze Zeit bewusstlos, leidet an Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerz oder Schwindel. Oft treten einige der Symptome erst später auf.
Dauert die Bewusstlosigkeit länger als eine Stunde, handelt es sich um schwerere Formen des Schädel-Hirn-Traumas. Neben der Dauer der Bewusstlosigkeit wird die Gehirnerschütterung nach dem Grad der Gewebeschädigung eingeteilt. Man spricht von einer Gehirnprellung und einer Gehirnquetschung, der schwersten Form eines Schädel-Hirn-Traumas. Durch eine Blutung oder ein Hirnödem entsteht ein Druck auf die Gehirnzellen. Dadurch können diese bleibend geschädigt werden oder absterben. Der Patient liegt meist im Koma und muss als Notfall sofort behandelt werden.
Eine Gehirnerschütterung sollte immer von einem Arzt untersucht werden. In der Regel bleiben die Patienten, insbesondere Kinder, zur Überwachung im Krankenhaus.
Zur Diagnose wird der Patient neurologisch untersucht. Um eine Verletzung des Schädelknochens festzustellen, wird eine Röntgenuntersuchung gemacht. Beim Verdacht auf eine Blutung, ein Hämatom oder ein Hirnödem ist eine Computertomographie notwendig.
Der Patient bleibt unter Beobachtung und sollte Bettruhe einhalten. Dabei sollte auf möglichst wenig äußere Reize, zum Beispiel durch Fernsehen, aber auch Lesen, geachtet werden. Ebenso soll der Patient sich nicht körperlich anstrengen. Gegebenenfalls werden Medikamente verabreicht, die den Kreislauf anregen oder die Schmerzen und die Übelkeit lindern.
Eine Gehirnerschütterung heilt normalerweise ohne Folgeschäden ab. Wird die Gehirnerschütterung unterschätzt und zum Beispiel keine Bettruhe eingehalten, kann es zum sogenannten postkommotionellen Syndrom kommen. Der Betroffene leidet wochen- bis jahrelang immer wieder an Schwindel, Übelkeit, Reizbarkeit, vermehrtem Schwitzen und Kopfschmerzen.
1. 666 |
|
|||||