Chemische Pflanzenschutzmittel enthalten einen Wirkstoff und normalerweise weitere Zusatzstoffe. Der Wirkstoff ist für die zu bekämpfenden Organismen giftig. Die Zusatzstoffe unterstützen die Wirkung des Mittels durch eine Verbesserung seiner Haftfähigkeit, Verteilung oder Löslichkeit. Die Mittel sollen nur die schädigenden Organismen, nicht aber die Kulturpflanzen und Nützlinge töten. Gegen verschiedene Arten werden unterschiedliche Giftstoffe eingesetzt. Einige Mittel, die Akarizide, wirken speziell gegen Spinnentiere wie Spinnmilben; andere, die Aphizide, wirken gegen Blattläuse. Je nachdem, zu welcher Gruppe die unerwünschten Organismen gehören, die bekämpft werden, unterscheidet man zwischen Fungiziden, Herbiziden, Insektiziden, Molluskiziden und Rodentiziden. Fungizide wirken gegen Pilze, Herbizide gegen Pflanzen, Insektizide gegen Insekten, Molluskizide gegen Schnecken und Rodentizide gegen Nagetiere wie zum Beispiel Mäuse und Ratten.
Eine andere Einteilung der Pflanzenschutzmittel richtet sich nach ihren Wirkungsweisen. Fraßgifte werden von den Schädlingen als Nahrung angesehen und gefressen. Atemgifte werden über die Atmungsorgane und Kontaktgifte über die Berührung des Körpers mit der behandelten Pflanze aufgenommen. Systemische Mittel werden von der Kulturpflanze über die Wurzel, die Blattoberfläche oder die Spaltöffnungen aufgenommen. Der Wirkstoff verteilt sich mit dem Saftstrom in der ganzen Pflanze und schützt sie so zum Beispiel vor Blattläusen und anderen saugenden Insekten.
Viele Pflanzenschutzmittel enthalten Stoffe, die auch für den Menschen giftig sind. In Deutschland gibt es deshalb ein Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit prüft die Wirkungen und vor allem auch die Nebenwirkungen der Mittel. Es dürfen nur solche Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die bei sachgerechter Anwendung für Menschen, Tiere und die Umwelt unbedenklich sind. Personen wie zum Beispiel Gärtner, die mit Pflanzenschutzmitteln arbeiten, müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind besondere Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Dabei müssen Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug, bei besonders gefährlichen Mitteln zusätzlich auch eine Atemschutzmaske getragen werden. Pflanzenschutzmittel müssen in gesonderten Räumen gelagert werden. Sie dürfen nicht mit Futter- oder Nahrungsmitteln in Berührung kommen.
Als Pflanzenschutzmittel ausgebrachte Substanzen können vor allem bei unsachgemäßer Anwendung die Umwelt belasten und Rückstände in den pflanzlichen Produkten hinterlassen. Die Höchstmengenverordnung legt fest, wie hoch die Rückstände sein dürfen.
1 (819) |
![]() |
|
||||||
![]() |
||||||||
2 (820) |
![]() |
|
||||||
![]() |
||||||||
3 (821) |
![]() |
|
||||||
![]() |