Der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln erfordert eine besondere Vorsicht. Durch eine falsche Anwendung kann die Gesundheit von Menschen und Tieren und die Umwelt geschädigt werden. Der Zweck des Sachkundenachweises ist es, solche Schäden zu verhindern. Deshalb müssen alle Personen, die mit Pflanzenschutzmitteln arbeiten, das nötige Fachwissen über die Gefahren, Vorsichtsmaßnahmen und die sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erwerben und nachweisen.
Eine bestandene Abschlussprüfung als Gärtner in den verschiedenen Fachrichtungen zählt als Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Der Nachweis kann aber auch durch eine behördliche Prüfung erworben werden. Pflanzenschutzämter und einige andere staatliche Einrichtungen bieten Lehrgänge zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln an. Dabei werden theoretische und praktische Kenntnisse vermittelt. Dazu gehören unter anderem Fachwissen zu Ursachen von Schäden bei Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln, Verfahren der Ausbringung, Anwenderschutz, Sofortmaßnahmen bei Unfällen, Aufbewahrung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Rechtsvorschriften. Praktisch werden der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und das Verwenden und Warten von Pflanzenschutzgeräten vermittelt. Die erworbenen Kenntnisse werden in einer Prüfung nachgewiesen. Die Prüfung kann bei einer Landwirtschaftskammer oder einem Pflanzenschutzamt abgelegt werden. Bei bestandener Prüfung erhält man den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beziehungsweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung.
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