In Deutschland gibt es gesetzliche Bestimmungen zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Sie sollen Unfällen und Vergiftungen vorbeugen. Gesetzlich als giftig eingestufte Mittel mit der Kennzeichnung T oder T+ müssen unter Verschluss gehalten werden. T steht für giftige und T+ für sehr giftige Mittel. Diese Mittel müssen entweder in einem eigenen, speziell ausgerüsteten und verschließbaren Raum oder in einem entsprechenden Giftschrank gelagert werden.
Der Giftschrank besteht aus nicht brennbarem Material wie zum Beispiel Stahl. Er muss fest angebracht und sicher verschließbar sein. Im Inneren stehen die Pflanzenschutzmittel auf Auffangblechen. Im unteren Teil befindet sich eine Auffangwanne. Darüber hinaus hat der Schrank Lüftungsschlitze. Sie sorgen für eine durchgehende Entlüftung. Außen am Schrank muss das Warnzeichen zur Warnung vor giftigen Stoffen angebracht sein. Das ist ein gelbes Dreieck mit einem schwarzen Rand und einem schwarzen Totenkopf.
Die Pflanzenschutzmittel müssen in ihrer Originalverpackung zusammen mit den Beipacktexten aufbewahrt werden. Die Innentür des Giftschranks wird mit der Betriebsanweisung und dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis versehen. Der Giftschrank muss stets abgeschlossen sein. Zum Giftschrank dürfen nur Personen Zugang haben, die einen Sachkundenachweis vorweisen können.
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