Pflanzenschutz- und Düngemittel hinterlassen Rückstände in pflanzlichen Produkten. Um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden durch die Wirkstoffreste in den Pflanzen zu schützen, werden vom Staat vorbeugend Höchstmengen festgelegt. Wenn Produkte die Grenzwerte für Rückstände überschreiten, dürfen sie nicht mehr verkauft werden. Die Grenzwerte für einzelne Produkte und Wirkstoffe sind in der Anlage zur Rückstands-Höchstmengenverordnung gesetzlich festgelegt. Die zulässige Höchstmenge wird in Milligramm Wirkstoff pro Kilogramm Nahrungsmittel angegeben. Die Mengenangaben beziehen sich auf die jeweilige Angebotsform der Lebensmittel, wie zum Beispiel bei Obst und Gemüse auf das ungewaschene, ungeputzte und nicht geschälte Erzeugnis.
Die Höchstmengenverordnung wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erlassen. Sie dient dem vorbeugenden Schutz der Verbraucher. Sie soll gesundheitliche Risiken durch Rückstände chemischer Substanzen möglichst ausschließen. Die gesetzlichen Höchstmengen werden durch das Bundesinstitut für Risikobewertung unter gesundheitlichen Gesichtspunkten festgelegt.
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