Halbmasken umschließen nur Mund und Nase. Vollmasken bedecken das gesamte Gesicht einschließlich der Augen. Die Atemschutzmaske wird mit Riemen am Kopf befestigt. Die Halbmaske muss Mund und Nase, die Vollmaske das gesamte Gesicht fest umschließen. Ein in die Maske eingebautes Atmungsventil mit Filter lässt die Atemluft, nicht aber die gefährlichen Stoffe hindurch. Einige Partikel filtrierende Halbmasken sind aus luftdurchlässigem, aber staubundurchlässigem Material und haben keinen separaten Filter. Sie werden nach dem Gebrauch vollständig entsorgt, wenn sie stark verschmutzt sind.
Bei Steinarbeiten, zum Beispiel Bohren, Fräsen, Schleifen und Sägen von Beton- oder Natursteine werden gesundheitsschädliche Stäube freigesetzt. Andere Schadstoffe kommen in Form von Dämpfen, Nebeln oder Gasen vor. Ist keine effektive Absaugung dieser Stäube oder Gefahrenstoffe möglich, muss beim Arbeiten eine Atemschutzmaske getragen werden. Welcher Maskentyp und welcher Filter bei bestimmten Arbeitsverfahren oder Tätigkeiten verwendet werden muss, hängt von der Tätigkeit, dem Gefahrenstoff und dem Maschineneinsatz ab. Zum Beispiel muss beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln eine Atemschutzmaske getragen werden. Hinweise können in der Regel der Gebrauchs- oder Betriebsanweisung der Atemschutzmaske oder des Filters entnommen werden.
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