Besonders groß ist die Aspirationsgefahr bei Bewusstlosen, da Schluck- und Hustenreflex ausgeschaltet sind. Bei einem Unfall sollten Verletzte daher in die stabile Seitenlage gebracht werden, unter anderem damit Blut und Erbrochenes aus dem Mund abfließen können und nicht aspiriert werden. Patienten sollen vor einer Operation nüchtern sein, damit die Aspirationsgefahr während der Narkose möglichst gering ist. Neugeborene werden unmittelbar nach der Geburt abgesaugt, da sie möglicherweise Fruchtwasser aspiriert haben. Säuglinge und Kleinkinder können besonders kleine Gegenstände wie zum Beispiel Erdnüsse aspirieren.
Durch die Atemnot kann es zur Zyanose kommen. Gleichzeitig setzt ein plötzlicher Reizhusten ein.
Aspiration ist eine lebensbedrohliche Situation. Im Rahmen der Ersten Hilfe sollte versucht werden, den Fremdkörper zu entfernen: Der Betroffene beugt sich vornüber, der Helfer schlägt mehrmals zwischen die Schulterblätter. Gelingt dies nicht, muss der Fremdkörper im Krankenhaus zum Beispiel durch eine Bronchoskopie entfernt werden.
Wird der Fremdkörper nicht entfernt, kommt es durch die Minderbelüftung des betroffenen Lungenabschnitts zur Schädigung des Lungengewebes oder zu einer Lungenentzündung. Im schlimmsten Fall droht der Erstickungstod.
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