Pflanzen besitzen die Fähigkeit, aus einer einzelnen Zelle eine vollständige Pflanze zu regenerieren. Damit bieten sie ideale Voraussetzungen für genetische Veränderungen. Es muss nur eine einzige Zelle, zum Beispiel eine Blattzelle, genetisch verändert werden. Aus dieser Zelle wächst dann durch Zellteilung eine genetisch veränderte Pflanze mit den gewünschten Eigenschaften heran. Es gibt verschiedene Verfahren, neue Gene in eine Pflanzenzelle einzubringen. Bei einem dieser Verfahren wird dies mit Hilfe eines bestimmten Bakteriums erreicht.
Durch gentechnische Verfahren können Eigenschaften auf Pflanzen übertragen werden, die mit den Verfahren der Selektion oder Kombinationszüchtung nur schwer oder gar nicht angezüchtet werden können. Dies betrifft im Zierpflanzenbau vor allem Sorteneigenschaften wie die Farbe, Form, Größe und Haltbarkeit der Blüten und die Resistenz gegen Krankheiten. Mit Hilfe gentechnischer Verfahren können zum Beispiel Pflanzen erzeugt werden, die gegenüber bestimmten Schädlingen resistent sind und deshalb weniger Pflanzenschutzmittel benötigen, wie zum Beispiel Insekten-resistenter Mais. Andere gentechnisch veränderte Pflanzen vertragen besonders hohe Mengen an Pflanzenschutzmitteln. In der Landwirtschaft werden zum Beispiel gentechnisch veränderte Raps- und Maissorten angebaut, die besonders große Mengen an Herbiziden vertragen.
Der Einsatz gentechnischer Verfahren ist zum Teil umstritten, da die Gefahren für die Umwelt noch nicht umfassend abgeschätzt werden können. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und der Verkauf pflanzlicher Produkte aus gentechnisch veränderten Pflanzen ist daher durch besondere Rechtsvorschriften genau geregelt.
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