Bienen sind für viele Pflanzenarten wichtige Bestäuber. Nur aus einer bestäubten Blüte können sich die Samen der Frucht entwickeln. Deshalb sind viele Pflanzen für ihre generative Vermehrung auf die Bestäubung durch Bienen angewiesen. Manche Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln und vor allem in Insektiziden sind nicht nur für Schädlinge, sondern auch für Bienen schädlich. Bei der Zulassung werden alle Mittel auch auf ihre Bienengefährlichkeit überprüft. Sie wird auf der Verpackung durch die Kennbuchstaben B1, B2, B3 und B4 angegeben. Die Bienenschutzverordnung schreibt vor, welche Mittel wie angewendet werden dürfen. Ziel dieser Verordnung ist es, die Bienen vor Schaden durch Pflanzenschutzmittel zu schützen. Pflanzenschutzmittel mit der Kennzeichnung B1 sind für Bienen gefährlich und dürfen nicht auf blühende Pflanzen ausgebracht werden. Mittel mit der Kennzeichnung B2 dürfen nur nach Beendigung des Bienenflugs verwendet werden. Bei Mitteln mit der Kennzeichnung B3 werden die Bienen nicht gefährdet, wenn die Gebrauchsanweisung beachtet wird. B4 bedeutet, dass das Mittel für Bienen nicht gefährlich ist.
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