Bei Minderheiten handelt es sich meistens um zahlenmäßig kleine Bevölkerungsgruppen, die sich durch bestimmte Merkmale, zum Beispiel ethnische, religiöse und/oder sonstige kulturelle Gemeinsamkeiten, von der Bevölkerungsmehrheit und/oder vom dominierenden Teil einer Gesellschaft unterscheiden, etwa Immigranten (Immigration), Ausländer und Aussiedler. Zu den Minderheiten zählen aber auch Randgruppen unabhängig von ihrer Größe, zum Beispiel obdachlose oder behinderte Menschen. Zwischen den Minderheiten und der Bevölkerungsmehrheit einer Gesellschaft bestehen häufig Spannungen. Dies hat seinen Grund darin, dass der herrschende Teil der Gesellschaft einen weitreichenden Gestaltungsanspruch für die Normen und Verhaltensweisen beansprucht und von den Mitgliedern der Minderheiten eine entsprechende Anpassung erwartet. Dies kann so weit gehen, dass die Existenzberechtigung von Minderheiten nicht mehr anerkannt wird. Die sozialen Beziehungen zwischen Minderheiten (Minoritäten) und Mehrheit (Majorität) sind im Allgemeinen durch negative Vorurteile belastet, die in unterschiedlichem Umfang zu verschiedenen Formen von Diskriminierung führen. Minderheitenprobleme können aber auch dadurch entstehen, dass eine Minderheitsgruppe sich von der Bevölkerungsmehrheit abgrenzt und nur noch die eigene Gruppe als positive Bezugsgruppe gelten lässt. Dadurch wird die Anpassung an die Normen und Verhaltensweisen der Bevölkerungsmehrheit verweigert. Bei den Klienten der Sozialen Arbeit handelt es sich häufig um Angehörige von Minderheiten, die als solche in vielen Lebenslagen benachteiligt sind. Dies ist insbesondere in Arbeitsfeldern wie zum Beispiel der Behindertenhilfe, Ausländerarbeit und Resozialisierung der Fall. |
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