Diskriminierung kommt aus dem Lateinischen und bedeutet ursprünglich Unterscheidung oder Trennung. In dieser Bedeutung wird der Begriff heute noch in den Naturwissenschaften verwendet. Im gesellschaftlichen und sozialen Kontext hat der Begriff sich jedoch seit Mitte des letzten Jahrhunderts in seiner Bedeutung sehr verändert und meint heute Geringschätzung, Herabsetzung, Benachteiligung und Entwertung. Diskriminierung trifft Menschen, die aufgrund eines sozialen Vorurteils als Träger negativer Eigenschaften angesehen werden, zum Beispiel behinderte Menschen, Mitglieder religiöser und ethnischer Minderheiten, aber auch Frauen und alte Menschen, die in Folge dessen aus sozialen Interaktionsbeziehungen ausgeschlossen und in ihrem sozialen Status abgewertet werden. Diskriminierung zeigt sich auch in der politischen, rechtlichen, ökonomischen und sozialen Benachteiligung dieser Gruppen. Dabei unterliegt vor allem die direkte Diskriminierung einem gesellschaftlichen Tabu, so dass man bemüht ist, diese zu verbergen. Ein solcher Versuch liegt zum Beispiel vor, wenn ein Vermieter einer türkischen Familie eine Wohnung von vornherein nicht vermieten möchte, und deshalb wahrheitswidrig behauptet, diese wäre bereits vergeben. In vielen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit haben Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit Menschen oder Gruppen zu tun, die unter Diskriminierung leiden. 1994 wurde im Grundgesetz (GG) das Verbot der Diskriminierung behinderter Menschen aufgenommen. |
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