Bei gewerbsmäßig angebauten Obstgehölzen wie zum Beispiel Äpfel, Birnen, Kirschen und Pflaumen wird einmal im Jahr ein Erhaltungsschnitt durchgeführt. Diese Kulturmaßnahme dient zur Förderung des Reifungsprozesses und um das Wachstum der Gehölze zu begrenzen. Das Auslichten der Baumkrone fördert bei Obstgehölzen das Reifen der Früchte. Zur Reifung benötigen die Früchte nicht nur Wärme sondern auch Licht. Die Sonnenstrahlen aktivieren Farbpigmente in den Früchten, die sich dadurch färben. Durch die Schnittmaßnahme kann mehr Licht auf die Früchte fallen.
Gleichzeitig verhindert man mit dem Erhaltungsschnitt, dass die Krone zu groß wird. Im gewerblichen Obstbau begrenzt man die Höhe der Gehölze, damit sie einfacher abgeerntet werden können. Darüber hinaus müssen die Fahrgassen für das Befahren mit einem Schlepper freigehalten werden. Daher ist ein Erhaltungsschnitt fast immer auch gleichzeitig ein Rückschnitt. Bei Bedarf kann mit dem Erhaltungsschnitt auch ein Verjüngungsschnitt durchgeführt werden.
1. 303 |
![]() |
|
||||
![]() |
||||||
2. 304 |
![]() |
|
||||
![]() |