Unter Kriminalität werden alle in einer Gesellschaft vorkommenden Verstöße gegen die Bestimmungen des Strafrechts verstanden. Über die Häufigkeit und die Struktur der Kriminalität gibt die polizeiliche Kriminalstatistik Auskunft. Statistiken über die Art und den Umfang der Kriminalität sind nur begrenzt aussagefähig. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst zum Beispiel auch Versuche von strafbaren Handlungen und Bagatellfälle. Sie stellt auch nur die der Polizei bekannt gewordenen Verstöße dar, so dass mit einer Dunkelziffer nicht gemeldeter Verstöße gerechnet werden muss. Es besteht deshalb dringender Bedarf an zusätzlichen Informationen (empirische Sozialforschung) über die Kriminalität. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sind im Hinblick auf Kriminalität unter anderem präventiv (Prävention) tätig. In den Tätigkeitsfeldern Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Strafvollzug haben sie es mit den Folgen von Kriminalität zu tun. |
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