| Die Gerichtshilfe unterstützt die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen. Sie bezieht sich auf Erwachsene und wird von staatlich anerkannten Sozialarbeitern und Sozialpädagogen wahrgenommen. In den meisten Bundesländern ist sie mit der Bewährungshilfe und den Sozialarbeitern und Sozialpädagogen im Strafvollzug zu einem Sozialen Dienst der Justiz zusammengefasst. Die Gerichtshilfe ist den Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten zugeordnet. Ihre Wirkung ist deshalb auch wesentlich von der Einschätzung der Justizorgane abhängig. Damit unterscheidet sie sich deutlich von der Familiengerichtshilfe, der Jugendgerichtshilfe, der Straffälligenhilfe und der Vormundschaftsgerichtshilfe. |