Eine Überschuldung von Personen oder Haushalten liegt dann vor, wenn diese ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nur über einen begrenzten Zeitraum, sondern im Wesentlichen gar nicht mehr nachkommen können. Dieses Phänomen ist auf die zunehmende Arbeitslosigkeit, Steigerung der Lebenshaltungskosten und den Abbau von Sozialleistungen zurückzuführen. Eine Überschuldung kann sich auch als Folge von Krankheit oder Scheidung entwickeln.
In der Schuldnerberatung arbeiten vorwiegend Fachkräfte der Sozialen Arbeit, aber auch Bankkaufleute und Juristen zusammen. Die Aufgabe der Schuldnerberatung ist in §8 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geregelt und umfasst folgende Bereiche:
Im Rahmen der Insolvenzordnung, die erstmals in der Bundesrepublik einen Verbraucherkonkurs vorsieht (Restschuldbefreiung, wenn unter anderem sieben Jahre ein vom Gericht aufgestellter Tilgungsplan erfüllt wurde), haben die Schuldnerberatungen im vorgerichtlichen Verfahren neue Funktionen erhalten. Trotzdem ist die finanzielle Absicherung der Schuldnerberatungsstellen, die häufig bei Freien Trägern angesiedelt sind, ungeklärt.
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