Schulpsychologische Dienste gibt es in allen Bundesländern. Ihre Aufgabe ist die Beratung der Schüler, Eltern und Lehrer bei auftretenden Schulproblemen (Beratungsstelle). Das gilt für individuelle Problemlagen, wie zum Beispiel Fragen der Schulreife, des Schulversagens (Sonderschulen) oder der Begabungsschwerpunkte, und für Gruppenprobleme zwischen Schülern, Lehrern und Eltern (Konflikte). Schließlich können zum Aufgabengebiet des schulpsychologischen Diensts auch Aufgaben der Institutionsberatung (Organisationsentwicklung) gehören.
Für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen ist der schulpsychologische Dienst ein häufiger Ansprechpartner bei der Bewältigung beruflicher Aufgaben. Das gilt insbesondere für Mitarbeiter in der Schulsozialarbeit.
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