Soziale Kontrolle setzt bereits früh im Prozess der Sozialisation ein, wenn soziale Normen übernommen und verinnerlicht werden und dabei auch der individuelle Umgang mit diesen sozialen Verhaltenserwartungen aufgebaut wird (zum Beispiel: "Darf ein richtiger Junge nun weinen oder nicht?"). Gleichzeitig baut die Gesellschaft Instanzen zur sozialen Kontrolle auf. Dies sind Einrichtungen wie zum Beispiel Polizei und Justiz, Verwaltungen, Schulen, Verbände, Familien, Religionsgemeinschaften, die einzelne Menschen oder Gruppen mittel- oder unmittelbar, umfassend oder begrenzt, kurz- oder langfristig, vorbeugend oder nachträglich, gesetzlich verfügt oder im eigenen Auftrag beeinflussen. Dies gilt auch für viele Bereiche der Sozialen Arbeit, zum Beispiel Streetwork, Bewährungshilfe, aber auch Behindertenhilfe.
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