Vor Gericht (Gerichtsbarkeit) werden die Begriffe Rechtszug oder Instanz benutzt. Damit wird ein Abschnitt im Verfahren eines Rechtsstreits (Rechtsbehelf) bezeichnet. Das gerichtliche Verfahren beginnt im 1. Rechtszug oder in der 1. Instanz und gelangt durch Rechtsmittel in die 2. Instanz oder den 2. Rechtszug.
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