Rechtsmittel sind neben den Rechtsbehelfen alle formlosen Gesuche, mit denen eine behördliche oder eine gerichtliche Entscheidung angefochten werden kann (zum Beispiel durch eine Erinnerung oder Gegendarstellung). Der Begriff Rechtsmittel wird häufig gleichbedeutend zum Begriff Rechtsbehelf benutzt.Die Möglichkeiten der Rechtsmittel sind in der praktischen Arbeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen von Bedeutung, insbesondere wenn sie ihren Klienten bei der Formulierung von Schreiben an die Sozialverwaltung unterstützen.