Ein Rechtsbehelf ist jedes rechtlich vorgesehene Verfahren, mit dem die Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichtes angefochten werden kann. Über die dabei zu beachtenden Aspekte wie Fristen und Adressaten informiert die grundsätzlich in der Entscheidung vorhandene Rechtsbehelfsbelehrung. Zu den Rechtsbehelfen gehört auch das verwaltungsinterne Vorverfahren (Öffentliche Verwaltung) auf der Grundlage eines Widerspruchs. Wenn zum Beispiel ein Antrag auf Eingliederungshilfe vom Träger der Sozialhilfe abgelehnt wird, kann der Antragsteller dazu einen Widerspruch einlegen. Wenn die Behörde dann in einem Widerspruchsbescheid bei ihrer ablehnenden Haltung bleibt, kann der Betroffene dagegen vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben.Der Begriff Rechtsbehelf ist gegenüber dem Begriff Rechtsmittel der Oberbegriff.
Kenntnisse über die Möglichkeiten des Rechtsbehelfs gehören zum Basiswissen von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen, weil es häufig erforderlich ist, Klienten darüber zu informieren.