Das Nutzungsrecht ist das Recht, einen bestimmten Bereich auf einem Friedhof für einen festgelegten Zeitraum als Grabstätte nutzen zu dürfen. Die Grabstelle geht dabei nicht in das Eigentum des Grabinhabers über. Die Nutzungsrechte für Grabstellen werden von der Friedhofsverwaltung vergeben. Für das Nutzungsrecht muss eine Gebühr entrichtet werden. Die Dauer des Nutzungsrechtes richtet sich normalerweise nach der Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist der Leichnam verwest und das Grab darf nach den Gesetzen wieder neu belegt werden. Alles, was das Nutzungsrecht betrifft, ist im Friedhofs- und Bestattungsrecht der einzelnen Bundesländer und in den Friedhofsordnungen geregelt. Die Art der Grabstätte bestimmt, ob auf Antrag des Grabinhabers das Nutzungsrecht einer Grabstätte über die Ruhefrist hinaus verlängert werden kann. Bei Reihengräbern ist dies meist nicht Fall. Bei Wahlgräbern ist das in der Regel möglich.