Alle Gesetze, die sich mit Bestattungseinrichtungen, Bestattungsarten und dem allgemeinen Friedhofswesen befassen, bilden zusammen das Friedhofs- und Bestattungsrecht. Für diesen Bereich der Gesetzgebung sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich. Das Friedhofs- und Bestattungsrecht regelt zum Beispiel folgende Bereiche:
- Anlage, Unterhaltung und Schließung von Friedhöfen, sowie deren Verwaltung und Aufsicht,
- Friedhofssatzungen,
- Bestattungen,
- Grabstätten und Grabstellen: Erwerb, Rückgabe, Rechtsfragen,
- Gestaltungsvorschriften,
- Nutzungsrecht und Ruhefrist,
- Grababräumung und Grabpflege, vernachlässigte Grabstätten,
- Verkehrssicherungspflicht und Haftung,
- Bestattungskosten für verarmt Verstorbene und unbekannte Tote,
- gewerbliche Betätigung auf Friedhöfen.
Ergänzende Regelungen zum Friedhofs- und Bestattungsrecht werden in den Friedhofsordnungen der einzelnen Kommunen oder Kirchengemeinden getroffen.