Es gibt verschiedene Formen der Bestattung. In Deutschland sind die Erdbestattung in einem Sarg und die Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Urne mit der Asche des Verstorbenen in einem Grab üblich. Grabstätten werden meist mit einem Grabmal gekennzeichnet und mit einer Grabeinfassung von der Umgebung abgegrenzt. Gräber sind normalerweise mit einer Grabbepflanzung geschmückt.
Es gibt aber auch andere Formen, eine Grabstätte zu gestalten. Einige Gräber werden vollständig mit einer steinernen Grabplatte bedeckt. Manche Gräber werden in einem speziell dafür errichteten Gebäude, einem Mausoleum, angelegt. Urnen können auch in einer Wandnische oder in einem Kolumbarium untergebracht werden. Bei der Bestattung in einem anonymen Gräberfeld gibt es keine individuell gekennzeichnete Grabstätte.
In Deutschland gibt es die Friedhofspflicht beziehungsweise den Bestattungszwang. Das bedeutet, dass Tote nicht auf privaten Grundstücken oder in Privathäusern beigesetzt werden dürfen. Grabstätten in Kirchen sind erlaubt, wenn durch die Bestattung keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes regelt, welche Arten der Bestattung erlaubt sind.
Alternativ zu den Bestattungsformen auf Friedhöfen sind in Deutschland auch Seebestattungen und Baumbestattungen möglich. Bei einer Seebestattung wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen im Meer versenkt. Es gibt keine sichtbare Grabstätte. Die Baumbestattung ist eine vergleichsweise neue Bestattungsform. Dabei wird die Urne in einem speziell dafür vorgesehenen Waldstück, dem Bestattungswald oder Friedwald, im direkten Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Zur Kennzeichnung der Grabstätte wird am Baum ein Schild mit dem Namen und den Lebensdaten des Verstorbenen angebracht.
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