Ein Kolumbarium ist eine Anlage mit Wandnischen zur Bestattung von Urnen. Die Wand eines Kolumbariums ist speziell für diesen Zweck errichtet und enthält viele kleine, meistens gleich große Kammern oder Fächer. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird in einer solchen Kammer oder Nische in der Wand beigesetzt. Die Kammer wird nach der Beisetzung meist mit einer Platte aus Stein oder Glas verschlossen. Die Verschlussplatte trägt in der Regel eine Aufschrift mit dem Namen und den Lebensdaten des Verstorbenen. Manche Kammern können zwei oder mehrere Urnen aufnehmen. Je nach Friedhofsträger beträgt das Nutzungsrecht für eine Kammer im Kolumbarium zwischen 10 und 30 Jahren. Kolumbarien können sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen angelegt werden. Sie sind individuelle Bestattungsorte und damit eine kostengünstige Alternative zu einem Urnengrab. In einem Kolumbarium ist jedoch keine individuelle Grabpflege möglich, da der Friedhofsträger für die Pflege der Anlage zuständig ist. Nach Ablauf des Nutzungsrechts im Kolumbarium wird die Urne von der Friedhofsverwaltung anonym in einer anderen Grabstätte beigesetzt. Wenn der Verstorbene es verfügt hat oder seine Angehörigen es wünschen, kann die Urne oder Totenasche auch auf eine andere Weise beigesetzt werden.