Die Friedhofsverwaltung bietet in der Regel verschiedene Arten von Grabstätten an. Dabei wird vor allem zwischen Reihengräbern und Wahlgräbern unterschieden. Die Regelungen können sich auf den einzelnen Friedhöfen jedoch stark unterscheiden. Wahlgräber sind normalerweise teurer als Reihengräber, bieten dafür aber mehr Spielraum für individuelle Wünsche. Bei einem Wahlgrab kann der Inhaber die Größe und die Lage der Grabstätte auf dem Friedhof selbst bestimmen. Das zeitlich befristete Nutzungsrecht kann normalerweise auf Antrag ein- oder mehrmals verlängert werden. Familiengräber sind typischerweise Wahlgräber. Das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab kann auch schon zu Lebzeiten erworben werden. Auf diese Weise kann sich der spätere Nutzer der Grabstelle die Lage und Größe selbst aussuchen.
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