Definition Reihengräber sind Grabstätten, die auf dem Friedhof in einer Reihe nebeneinander angelegt und der Reihe nach belegt werden. In jeder Reihengrabstätte darf nur ein Sarg oder eine Urne bestattet werden. Die Friedhofsverwaltung bietet normalerweise verschiedene Arten von Grabstätten an. Dabei wird vor allem zwischen Reihengräbern und Wahlgräbern unterschieden. Da Reihengräber der Reihe nach vergeben werden, kann der Grabstätteninhaber anders als bei einem Wahlgrab die genaue Lage der Grabstätte nicht selbst bestimmen. Es ist in der Regel auch keine Verlängerung des Nutzungsrechts über die Ruhefrist hinaus möglich. Die Regelungen zu Reihen- und Wahlgräbern können sich auf den einzelnen Friedhöfen stark unterscheiden.