In Deutschland bestehen unterschiedliche Formen der staatlichen Unterstützung von Menschen, die sich in einer Berufsausbildung oder in einem Studium befinden. Auszubildende haben zum Beispiel einen Rechtsanspruch auf Ausbildungsvergütung entsprechend den §§10, 18 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und den jeweiligen Tarifverträgen. Staatliche Leistungen zur Ausbildungsförderung können je nach Einzelfall sein:
Das SGB IX enthält in Kapitel 5 eine nicht abschließende Aufzählung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen. Darin sind auch Leistungen zur beruflichen Ausbildung enthalten. Zusätzlich subventioniert der Staat private Einrichtungen der Begabtenförderung, das heißt Stiftungen wie zum Beispiel die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Hans-Böckler-Stiftung, durch die Stipendien ausgezahlt werden. Als Ausbildungsförderung im engeren Sinn gelten Leistungen nach dem BAFöG, welche für den Besuch von Schulen ab Klasse 10, Hochschulen und Fernunterricht im In- und Ausland, seit 1995 auch für die weitere Ausbildung von Fachkräften zu Meistern ("Meister-BAFöG") gezahlt werden. Die Förderung erfolgt nach Bedarfssätzen und ist, das "Meister-BAFöG" ausgenommen, abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern, des Ehepartners und des Auszubildenden. BAFöG-Leistungen sind entsprechend den Erhebungen des Deutschen Studentenwerks zur Finanzierung des Lebensunterhalts nicht kostendeckend. Ausbildungsförderung wird entweder als Zuschuss oder als zinsloses Darlehen gewährt. |
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