444 (Automatisch generierter Vorabeintrag)
444.1 ▶️
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Bedeutung #1 |
notgedrungen, gezwungenermaßen |
Bedeutung #1 |
notgedrungen, gezwungenermaßen |
▶️ | [MG] |
durch äußere Umstände veranlasst werden oder gezwungen sein, etwas zu tun oder etwas anders als ursprünglich geplant oder gedacht auszuführen |
gezwungen sein • gezwungenermaßen • notgedrungen • keine andere Wahl haben • nichts anderes übrig bleiben |
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Bedeutung #2 |
Gegenteil zu: unnachgiebig sein, stur |
Bedeutung #2 |
Gegenteil zu: unnachgiebig sein, stur |
▶️ | [MG] |
Gegenteil zu: sich nicht zu etwas bewegen lassen; unnachgiebig sein |
Gegenteil zu: hart bleiben • Gegenteil zu: unnachgiebig sein • Gegenteil zu: auf etwas beharren • Gegenteil zu: sich nicht erweichen lassen • Gegenteil zu: sich stur stellen • Gegenteil zu: stur sein |
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Bedeutung #3 |
Gegenteil zu: sich beschweren, protestieren |
Bedeutung #3 |
Gegenteil zu: sich beschweren, protestieren |
▶️ | [MG] |
Gegenteil zu: bei der Verursacherin, dem Verursacher oder einer verantwortlichen Stelle sein Missfallen über etwas kundtun, meist mit dem Ziel, eine Änderung oder eine Wiedergutmachung zu bewirken |
Gegenteil zu: sich beschweren • Gegenteil zu: Beschwerde |
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Bedeutung #4 |
anpassen |
Bedeutung #4 |
anpassen |
▶️ | [MG] |
Angleichung an eine andere Person oder Gruppe |
anpassen • assimilieren • aufeinander abstimmen • angleichen • annähern |
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