Frisches Obst und Gemüse, das zum Verkauf angeboten wird, wird in Qualitätsklassen eingeteilt. Bei diesen Produkten wird die Klasse anhand der Eigenschaften Größe, Form, Farbe und Zustand bestimmt. In den Vorschriften werden die Eigenschaften für die verschiedenen Obst- und Gemüsearten einzeln aufgeführt. Es gibt 3 Qualitätsklassen: Extra, I und II. Die Klasse Extra steht für hervorragende Qualität und die Klasse I für gute Qualität. Der Klasse II wird Ware zugeordnet, die die Mindestanforderungen erfüllt und eine mittlere Qualität aufweist.
Unabhängig von der Qualitätsklasse muss Obst und Gemüse, das verkauft wird, die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Es muss gesund sein und darf nur sehr begrenzt Rückstände an Pflanzenschutzmitteln enthalten. Es muss außerdem frisch, fest, unbeschädigt und sauber sein. Es darf keine Frostschäden, keinen Schädlingsbefall, Fremdgeruch, Fremdgeschmack oder Fäulnis aufweisen. Die verwendeten Pflanzenteile müssen ausreichend entwickelt und reif sein. Die Produkte dürfen darüber hinaus nicht zu feucht sein.
Handelsklassen gibt es nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für Schnittblumen. Sie werden ebenfalls in 3 Qualitätsklassen eingeteilt. Blumen der Klasse I haben eine gute Qualität und weisen alle Eigenschaften ihrer Art und Sorte auf. Der erblühte Zustand darf nicht zu weit fortgeschritten sein. In die Klasse II werden alle Schnittblumen eingeordnet, die nicht allen Kriterien der Klasse I entsprechen. Die Ware darf kleine Mängel aufweisen. Die geduldeten Mängel dürfen jedoch die Stabilität, das Aussehen und die Verwendungsmöglichkeiten der Blumen nicht negativ beeinflussen. Die Frische und der erblühte Zustand müssen in Ordnung sein. In die Klasse III werden alle Schnittblumen eingruppiert, die den Anforderungen der Klassen I und II nicht mehr gerecht werden, die aber noch für Bindezwecke geeignet sind. Blumen der Handelsklasse III werden auch Kranzware genannt.
1. 879 |
![]() |
|
||||
![]() |
||||||
2. 880 |
![]() |
|
||||
![]() |