Man spricht vom Erwerbsobstanbau, wenn der Anbau und die Vermarktung von Obst der Erwirtschaftung eines Einkommens dienen. Das Obst wird nicht für den Eigenbedarf produziert, sondern für den Verkauf. Die Betriebe, die das Obst anbauen, erwirtschaften damit ihr Betriebseinkommen oder einen Teil ihres Betriebseinkommens. Dadurch unterscheidet sich der Erwerbsobstanbau von dem Obstanbau, der als Hobby oder Freizeitbeschäftigung in Privatgärten betrieben wird und der Selbstversorgung dient. Viele Betriebe beziehen ihr Einkommen nicht allein aus dem Anbau von Obst.In der Europäischen Union werden Betriebe nach einem einheitlichen System klassifiziert. Dabei werden die Betriebsform und die Betriebsgröße berücksichtigt. Die Betriebsform eines landwirtschaftlichen Betriebs richtet sich nach ihrer wirtschaftlichen Ausrichtung und ihren Produktionsschwerpunkten.