Mit dem Begriff Erstgespräch wird in der Sozialen Arbeit das erste Beratungsgespräch zwischen Klient und Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge bezeichnet. Es dient unter anderem der Abklärung der sozialen Problemlage, der Einschätzung von Ressourcen, insbesondere aber auch der Kontaktaufnahme und dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Sozialarbeiter und Klient. Ein wichtiges Ziel des Erstgesprächs ist zudem die Vorbereitung eines Arbeitsbündnisses zwischen Sozialarbeiter und Klient. Erstgespräche unterscheiden sich in vielen Kriterien, zum Beispiel durch die unterschiedlichen Grade an Freiwilligkeit auf Seiten des Klienten, durch Art, Umfang und Komplexität der Probleme und den damit verbundenen Strukturierungsbedarf. Je nach Ausgangslage sind unterschiedliche Methoden der Gesprächsführung notwendig: Angeordnete Erstgespräche, etwa in der Bewährungshilfe, erfordern zum Beispiel eine andere Gesprächsführung als solche, die auf Wunsch des Klienten zustande kommen. Generell erfordern Erstgespräche in besonderem Maße das akzeptierende Eingehen auf die Lebenslage des Klienten und die Berücksichtigung der Komplexität der ermittelten Problemlage. Je nach der Situation des Klienten genügt ein einmaliges Gespräch, um den Sachverhalt ausreichend zu klären. Es kann sich bei der Aufnahme einer Beratung aber auch herausstellen, dass mehrere Gespräche zur Klärung zum Beispiel eines komplexeren Sachverhalts erforderlich sind. |
1 (240) |
|||
|
|||
2 (241) |
|||
|