Unter Arbeitsbündnis versteht man in der Sozialen Arbeit das Festlegen oder Verabreden von Regeln und Zielen in der Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeiter und Klient. Ein Arbeitsbündnis zwischen Sozialarbeiter und dem Klienten ist häufig in der Anfangsphase einer Problembearbeitung das Ziel eines Erstgesprächs in der Sozialen Arbeit. Dazu ist es vor allem erforderlich, eine Bestandsaufnahme der Gesamtsituation des Klienten vorzunehmen, denn nur so kann entschieden werden, wie eine Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeiter und Klient aussehen kann. Ein Arbeitsbündnis setzt unter anderem auch voraus, dass der Sozialarbeiter dem betroffenen Klienten seine Arbeitssituation sowie seine eigenen Möglichkeiten und Grenzen verdeutlichen kann. Dies ist notwendig, um Angebot und Nachfrage, das heißt die Vorstellungen, die der Klient von der Unterstützung durch den Sozialarbeiter hat, realistisch aufeinander abzustimmen. Dies geschieht, indem sowohl die Vorstellungen, die der Klient von der Unterstützung durch den Sozialarbeiter hat, als auch die tatsächlich mögliche Unterstützung von Seiten des Sozialarbeiters deutlich werden. Erscheint zu diesem Zeitpunkt eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll, sollten die Ziele und Maßnahmen, die Arbeitsverteilung und gegebenenfalls weitere Einzelheiten in einem gemeinsam erstellten Arbeitsbündnis festgelegt werden. |
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