Im fachlichen Sinn ist die Schwangerschaftskonfliktberatung die freiwillig in Anspruch genommene psychosoziale Beratung einer Frau, die ihre meistens ungewollte Schwangerschaft in einem inneren Konflikt mit anderen persönlichen Werten erlebt und daher einen Schwangerschaftsabbruch erwägt oder wünscht. Ziel der Schwangerschaftskonfliktberatung ist es in diesen Fällen, den persönlichen Entscheidungsspielraum der Frau zu erweitern und ihre Fähigkeit, die Folgen ihrer Entscheidung tragen zu können, zu stärken.
Unter juristischen Aspekten ist die Schwangerschaftskonfliktberatung eine nach §219 Strafgesetzbuch (StGB) vor einem Schwangerschaftsabbruch zwingend vorgeschriebene Beratung in einer dafür staatlich anerkannten Beratungsstelle, deren Inhalte und Rahmen in den §§5 bis 11 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) geregelt ist. Die Schwangerschaftskonfliktberatung soll laut SchKG dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen, dabei aber ergebnisoffen geführt werden. Somit soll die Beratung einerseits das ungeborene Leben schützen, andererseits kann die Klientin auch zu anderen Ergebnissen, das heißt zur Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch kommen. Dieser gesetzliche Auftrag ist heftig umstritten, da er von den Grundregeln der psychosozialen Beratung, insbesondere der Freiwilligkeit, abweicht und daher den Beratungsprozess beeinträchtigt.
Das gesetzlich vorgeschriebene plurale flächendeckende Netz von anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen besteht aus Einrichtungen Freier Träger (konfessionell und nichtkonfessionell) und des öffentlichen Gesundheitsdiensts. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist kostenfrei und wird der Frau nach Abschluss schriftlich bestätigt.
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