In schweren Fällen ist das Denken und Handeln so sehr von Zwangsgedanken und Zwangshandlungen beherrscht, daß auf lange Zeit keine Berufstätigkeit möglich ist.
Die Z. ist außer den Zwangssymptomen noch durch eine Reihe weiterer Symptome gekennzeichnet: übersteigerte Gewissenhaftigkeit (s. Gewissen), gesteigerte Schuldgefühle, schwere Entschlußunfähigkeit usw.
Z.n treten häufig schon in der Kindheit auf und verschwinden nur in 15% der Fälle wieder. Nach S. FREUD (s. Psychoanalyse) ist die Z. für den Betroffenen eine ungewollte Kompromißlösung: Der Trieb darf und kann sich nicht offen äußern, bleibt jedoch verhaltenswirksam (s. Verhalten) und führt so zu einer Ersatzbefriedigung. Die Triebenergie wird nicht mehr auf das eigentliche Objekt gerichtet, sondern es entwickelt sich ein scheinbar sinnloses Verhalten (z.B. Zählzwang). Beispiel: Darf die Aggression gegen einen autoritären Vater nicht ausgelebt werden (s. Autorität), kann es zu Zwangshandlungen kommen (z.B. Waschzwang).