Definition:
Bezeichnung für eine Entwicklungsphase (s. Entwicklung), die mit bzw. nach der Pubertät einsetzt und den Übergang in das Jugendalter (s. Alter) kennzeichnet. A. gehört zu dem Prozeß des Erwachsenwerdens. In dieser Zeit finden körperliche Veränderungen sowie Veränderungen sozialer Einstellungen und Verhaltensweisen (s. Verhalten) statt, und der Jugendliche löst sich zunehmend von der elterlichen Autorität (s. Ablösung). Bezeichnend für diesen Lebensabschnitt sind zunehmender Selbständigkeits- und Freiheitsdrang sowie wachsendes Selbstbewußtsein (s. Bewußtsein) und Persönlichkeitsfestigung (s. Persönlichkeit). Der Jugendliche gliedert sich in die Welt der Erwachsenen und ihre Aufgaben ein.