1. Unter dem Lebensalter versteht man die Zeit, welche seit der Geburt eines Lebewesens vergangen ist. Die Altersangaben erfolgen in der Regel in Jahren und Monaten.
2. Das Entwicklungsalter bezeichnet das Verhältnis des individuellen Entwicklungsstandes (s. Individuum) zum Durchschnitt der entsprechenden Altersgruppe. Frühreife (s. Reife) wie auch Entwicklungsrückstände lassen sich mithilfe des Entwicklungsalters sehr gut beschreiben.
3. Das Intelligenzalter bezeichnet den individuellen Stand der intellektuellen Leistungsfähigkeit (s. Leistung) im Verhältnis zum Durchschnitt einer gleichaltrigen Bezugsgruppe. Mit dem Intelligenzalter lassen sich Vorsprünge (s. Akzeleration) oder Rückstände (s. Retardation) bezüglich der Intelligenz einer Person ausdrücken.
Hinweise zur Form: bayrischer Dialekt