1693
1693.1
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Bedeutung #1
(Arbeit) Kollege, Kollegin
Bedeutung #1
(Arbeit) Kollege, Kollegin
kollege
Person, mit der man beruflich am Arbeitsplatz im gleichen Arbeitsbereich oder auf gleicher Ebene zusammenarbeitet oder die bei demselben Arbeitgeber angestellt ist
Kollege, Kollegin • Arbeitskollege, Arbeitskollegin
➊ [Thema: Situation am Arbeitsplatz] Den ersten gehörlosen Arbeitskollegen hatte ich in einem anderen Betrieb.
➋ [Über eine neue Arbeitsstelle] Die Stelle war auf eineinhalb Jahre befristet, und zwar bis die Kollegin aus ihrem Mutterschutz zurückkommen würde.
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(Arbeits|kollege)
neue Bundesländer
Arbeit, Beruf
Konkordanz im Öffentlichen Korpus