Ist ein Medikament rezeptpflichtig, so bedeutet das, dass der Patient das Medikament nur gegen Vorlage eines Rezepts erhält. Die Kosten muss ein privat Versicherter zunächst selber tragen und kann sie später bei der Krankenkasse einreichen. Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen zurzeit einen Eigenanteil, der abhängig ist von der Art und Anzahl der Medikamente. Rezepte für Kinder werden vollständig von der Kasse übernommen. Nicht rezeptpflichtige Medikamente, zum Beispiel Medikamente gegen sogenannte Erkältungskrankheiten, muss der Patient selbst bezahlen.
1. 1684 |
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