Der Apotheker löst die vom Arzt ausgestellten Rezepte ein und berät den Kunden bei nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Der Arzt darf auf einem Rezept in der Regel nur den Wirkstoff angeben, der Apotheker ist verpflichtet, das preiswerteste Produkt heraussuchen. Bei sogenannten Internet-Apotheken können Medikamente online meist günstiger bestellt werden, dafür entfällt jedoch die persönliche Beratung durch den Apotheker.
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