Die Voraussetzung für den Sortenschutz ist eine Anmeldung beim Bundessortenamt in Hannover. Diese Behörde prüft unter anderem die Unterscheidbarkeit, Einheitlichkeit und Beständigkeit der angemeldeten Sorte und lässt sie dann durch die Eintragung in eine Sortenliste zu. Dort werden die Eigenschaften und Merkmale der zugelassenen Sorte genau beschrieben.
Der Sortenschutz ist normalerweise auf eine Dauer von 25 Jahren, bei einigen Pflanzenarten auch von 30 Jahren beschränkt.
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