Meistens ist der Aufbahrungsraum Bestandteil der Friedhofskapelle. Größere Bestattungsunternehmen besitzen oft einen eigenen Aufbahrungsraum. Kurz vor dem Trauergottesdienst wird der Sarg mit dem Verstorbenen vom Aufbahrungsraum in die Trauerfeierhalle gebracht. Nach dem Gottesdienst findet normalerweise die Beisetzung auf dem Friedhof statt.
Der Aufbahrungsraum dient darüber hinaus auch zur Aufbewahrung der Verstorbenen vom Tod bis zur Beisetzung. Die Verweildauer des Leichnams im Aufbahrungsraum beträgt laut Gesetz mindestens 48 Stunden. Der Verstorbene bleibt normalerweise drei bis fünf Tage dort. Die Verweildauer hängt von dem Wochentag des Todes, der Art der Bestattung und dem Bestattungstermin ab. Bei Feuerbestattungen gibt es oft etwas längere Wartezeiten, weil nicht immer sofort ein Platz im Krematorium zur Verfügung steht.
Der Aufbahrungsraum wird umgangssprachlich auch als Leichenhalle bezeichnet.
1. 53 |
![]() |
|
||||||
![]() |
||||||||
2. 54 |
![]() |
|
||||||
![]() |
||||||||
3. 55 |
![]() |
|
||||||
![]() |
||||||||
4. 56 |
![]() |
|
||||||
![]() |
||||||||
5. 57 |
![]() |
|
||||||
![]() |