Definition Ein Krematorium ist eine Anlage zur Einäscherung von Leichen. Bei einer Feuerbestattung wird jeder Verstorbene individuell in einem Sarg in einer separaten Einäscherungskammer im Krematorium bei einer Temperatur von 900-1000°C verbrannt. Die Verbrennung dauert ungefähr eine Stunde. Die bei der Einäscherung verwendeten Särge und Beigaben müssen vollständig verbrennen und dürfen keine die Umwelt belastenden Stoffe enthalten. Die Asche des Verstorbenen wird nach der Verbrennung in eine Urne gefüllt und zur Abholung durch den Bestatter oder einen Angehörigen bereitgestellt. Sie muss nach dem Friedhofs- und Bestattungsrecht auf einem Friedhof beigesetzt werden. Die Einzelheiten der Durchführung sind durch das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Die Regelungen können in verschiedenen Bundesländern voneinander abweichen.