Definition: Vorgefertigte Lebensmittel, auch Convenience-Produkte genannt, sind Lebensmittel, bei denen mehrere Arbeitsschritte der Vor- und Zubereitung bereits bei ihrer Herstellung erfolgt sind. Dadurch sind sie schneller zubereitet als selbst hergestellte Speisen. Man unterscheidet vorgefertigte Lebensmittel nach ihrem Zubereitungsstand:
Teilfertige Lebensmittel sind zum Beispiel Backmischungen;
bei küchenfertigen Lebensmitteln sind alle nicht essbaren Teile bereits entfernt, zum Beispiel geschälte Kartoffeln im Glas;
garfertige Lebensmittel sind roh und müssen noch gegart werden, zum Beispiel Apfelstrudel aus der Gefriertruhe (siehe Gefriergerät);
zubereitungsfertigen Lebensmitteln muss man Flüssigkeit zugeben und sie dann erwärmen, zum Beispiel Fertigsoßen in Pulverform;
verzehrfertige Lebensmittel müssen vor dem Verzehr nur noch erwärmt werden, zum Beispiel Gulasch aus der Konservendose.