Gefriergerät (freezer)
- Definition: Gefriergeräte dienen zur mittel- und langfristigen Haltbarmachung (siehe Konservierungsarten) und Vorratshaltung von Lebensmitteln. Die Lebensmittel werden bei einer konstanten Temperatur zwischen -18° C und -24° C gelagert.
Gefriergeräte sind mit einem 3- oder 4-Sterne-Symbol gekennzeichnet. Ein 3-Sterne-Gerät kann Lebensmittel nicht einfrieren, sondern nur bereits gefrorene Lebensmittel lagern. Ein 4-Sterne-Gerät kann Lebensmittel auch einfrieren.
Es gibt verschiedene Gefriergeräte, zum Beispiel Gefriertruhen, Gefrierschränke sowie No-Frost-Geräte. No-Frost-Geräte bilden nur sehr dünne Reifschichten und tauen automatisch ab (abtauen). Geräte ohne No-Frost-Funktion müssen abgetaut werden, sobald sich eine Reifschicht gebildet hat.
- Sachgruppe: