Dieses Solidaritätsprinzip bildet in einer enger gefassten Form bis heute zum Beispiel die Grundlage für die gesetzliche Sozialversicherung. Die Versicherungsgemeinschaft wird als Solidargemeinschaft verstanden und die Versicherten werden untereinander für den Solidarausgleich in Anspruch genommen. Daher werden zum Beispiel die Beiträge nicht nach Risiken berechnet und Familienmitglieder kostenlos mitversichert. Es findet somit intern eine Umverteilung der finanziellen Mittel zugunsten sozial schwächerer Versicherter statt. Auch andere Systeme, wie etwa die Sozialhilfe, verwirklichen auf ihre Weise ein Stück Solidaritätsprinzip. Andererseits schwindet durch die zunehmende Individualisierung deutlich der innere Zusammenhalt moderner Gesellschaften, so dass auch die selbstverständliche traditionelle Solidarität nicht mehr gewährleistet ist.
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