Gesundheitsämter sind Behörden auf der Ebene der Landkreise oder der kreisfreien Städte. Nach unterschiedlichen landesrechtlichen Bestimmungen (Gesundheitsrecht) befinden sie sich in der Trägerschaft der Kommunen oder der Bundesländer. Durch ein Gesetz aus dem Jahre 1934 sind Gesundheitsämter einheitlich in allen Stadt- und Landkreisen geschaffen worden. Nach 1945 haben die Bundesländer diese Bestimmungen in geänderter Form für ihren Bereich übernommen oder neue Landesgesetze zur Gestaltung des öffentlichen Gesundheitsdiensts geschaffen.Zu den Aufgaben der Gesundheitsämter gehören unter anderem Gesundheitsförderung, Gesundheitsschutz und Gesundheitsberichte. Umwelthygiene, Seuchenhygiene und Seuchenbekämpfung sind weitere Aufgabengebiete. Der amtsärztliche Dienst (Gutachten), der sozialmedizinische Dienst für Behinderte und die Jugendgesundheitspflege (Jugendgesundheitsdienst) werden ebenfalls vom Gesundheitsamt wahrgenommen.