Definition:
Bezeichnung für das Ergebnis eines Denkvorgangs (s. Denken), das mit der Feststellung eines Sachverhalts endet. Bei diesem Denkvorgang werden alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten durchdacht und abgewogen, die dann zu einer Entscheidung, dem U., führen. U.e werden durch eigene Denkvollzüge gewonnen, häufig aber auch von der sozialen Umgebung übernommen. Dies ist z.B. oft bei Kindern oder bei wenig gebildeten Menschen der Fall. Bei schwierigen Sachverhalten, die nur für wenige Menschen überblickbar sind, werden gewöhnlich U.e übernommen und weitergegeben. Beispiele: Politik, Technik usw.Bei Kindern kommt es im Laufe ihrer Entwicklung zu einer eigenen Urteilsbildung, vor allem während der Schulzeit bzw. im Jugendalter.
Im klinischen Bereich hat man bei verschiedenen Formen der Demenz sowie bei der Schizophrenie häufig auffällige Störungen des Urteilsvermögens feststellen können.