694
Form |
694.1 ️ 694.2 ️ 694.3 ️ 694.4 ️ | ||
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Beleglage | ■■■ | ||
(Institution, Verein) auflösen | |||
(Institution, Verein) auflösen | |||
Mundbild | ️ auflösen | ||
Erklärung | eine Institution oder Gruppe (z.B. Verein, Schule, Firma) abwickeln und auflösen, so dass diese dann nicht mehr existiert | ||
Deutsch | auflösen • abwickeln {form.} | ||
Bedeutungsgleich | |||
Entgegengesetzt | |||
Sachgruppen | Gesellschaft • Wirtschaft | ||
trocken | |||
trocken | |||
Mundbild | ️ trocken | ||
Erklärung | Etwas ist nicht von Wasser benetzt oder durchdrungen oder es ist weniger Wasser oder Feuchtigkeit vorhanden oder enthalten als es normal oder gewünscht ist. | ||
Deutsch | trocken | ||
Entgegengesetzt | |||
Sachgruppen | Eigenschaften: Gegenstände | ||
Formgleich | zu 694.1 | ||
Formähnlich |